Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Im April 2019 trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft.

Das Gesetz brachte starke gesetzliche Regelungen von Ansprüchen sowie eine höhere Chance der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von Geschäftsgeheimnissen, wenn diese verletzt werden. Allerdings wird dies nur dann wirksam, wenn das Unternehmen vorher ein Schutzkonzept erarbeitet hat – und das auch nachweisen kann.

Somit bietet dieses Gesetz große Vorteile, erfordert von Unternehmen jedoch auch eine Menge Arbeit.

Was besagt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)?

In Zeiten zunehmender Industriespionage und vermehrten Angriffen auf die IT-Sicherheit von Unternehmen bietet geistiges Eigentum immens wertvolles Firmenkapital – und Geschäftsgeheimnisse sind integraler Bestandteil dessen.

Durch das GeschGehG können Geschäftsgeheimnisse wirksam geschützt und gerichtlich geltend gemacht werden. Dies setzt aber voraus, dass Unternehmen vorab definiert haben, welche Informationen geheim sind und dass diese Informationen auch einen wirtschaftlichen Wert aufgrund der Geheimhaltung haben. Außerdem müssen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen werden.

All dies muss vorliegen, damit aus rechtlicher Sicht ein Geschäftsgeheimnis besteht. Dies erfordert ein Schutzkonzept, in welchem diese Maßnahmen dokumentiert werden.

Aufgaben, die sich aus dem GeschGehG ergeben

Sie müssen

  • neu definieren, welche Geschäftsgeheimnisse sie haben,
  • diese klassifizieren und schützen und
  • sie müssen die Geheimhaltungsmaßnahmen in einem Schutzkonzept dokumentieren.

Im Informationszeitalter werden Daten immer wertvoller und bedürfen somit wirksamer Sicherheit – eine Entwicklung, welche durch die Digitalisierung noch beschleunigt wird.

Cyberangriffe, um an lohnende Daten zu kommen, betreffen eine beträchtliche Anzahl an Unternehmen.

GeschGehG: Viele Unternehmen sind von Cyberattacken betroffen. Geschäftsgeheimnisse sind hierbei ein beliebtes Ziel.

Im Geschäftsalltag werden bei Unternehmen permanent schützenswerte Informationen ausgetauscht, wodurch potenziell täglich neue Geschäftsgeheimnisse entstehen. Somit besteht dauerhaft neuer Handlungsbedarf für Unternehmen, mit diesen entsprechend der neuen Gesetzgebung umzugehen. Geheimnisse sind dann am gefährdetsten, wenn sie auf dem Weg von Sender zu Empfänger sind. Für den technischen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist daher eine sichere Kommunikationslösung unumgänglich.

Cryptshare sichert nicht nur wirksam alle Daten auf dem Weg zum Empfänger, sondern schafft auch hinsichtlich der Anforderungen des GeschGehG wertvolle Abhilfe. So zum Beispiel bei der Aufbewahrungsdauer von empfangenen Daten: Je länger Daten gespeichert bleiben, desto mehr und desto länger werden Geschäftsgeheimnisse angesammelt.

Durch Cryptshares automatische Löschfrist, die firmenspezifisch konfiguriert werden kann, vermeiden Unternehmen die Entstehung von Datenfriedhöfen. Dies spart nicht nur wertvolle Ressourcen, sondern hat zudem den großen Vorteil, dass unnötiger Mehraufwand für das Handling solcher Daten gemäß des GeschGehG entfällt. Aufgrund der einfachen Bedienbarkeit von Cryptshare ist zudem sichergestellt, dass die Nutzer die Lösung auch anwenden und nicht auf Mittel wie USB-Sticks, Dropbox oder WhatsApp zurückgreifen.

Für Nutzer sind solche „Notlösungen“ zwar altbekannte und bequeme Wege der Datenübermittlung, für die Datenhoheit der Firma sind sie jedoch katastrophal. Es wird nämlich laufend und unkontrolliert Schatten-IT erzeugt, dessen Ausmaß das Unternehmen nicht erfassen kann. Sämtliche derart kommunizierten Geheimnisse können somit folglich auch nicht entsprechend des GeschGehG geschützt werden.

Mit Cryptshare setzen Unternehmen eine Kommunikationslösung ein, bei denen sensible Daten auf dem eigenen Server bleiben und keine Datenverarbeitung durch Dritte stattfindet. Durch die Transferprotokollierung ist außerdem eindeutig nachvollziehbar, welche Daten wann an wen geflossen sind – und Unternehmen behalten die Datenhoheit.

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